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Ernährung

Ernährung spielt in verschiedenen religiösen Traditionen eine besondere Rolle. Dies kommt in unterschiedlichen Arten des Fastens zum Ausdruck, aber auch in spezifischen Speisevorschriften, zum Beispiel im Judentum und im Islam.

Islam

Islamische Speisevorschriften

Nach einem Wort des Propheten gilt Reinheit als der halbe Glaube, so durchzieht die Bemühung um rituelle Reinheit das Leben aller gläubigen MuslimInnen. Sie unterscheiden zwischen halal (rein, erlaubt, statthaft) und haram (verboten, verwehrt; Koran: 5, 89). Alles, was nicht verboten ist, gilt grundsätzlich als halal, auch wenn es unerwünscht oder unpassend ist – dies gilt auch für die Ernährung.

Fleisch

Haram ist Schweinefleisch und alles Fleisch, das nicht im Namen Gottes geschlachtet wurde. Von jüdischen und christlichen Menschen geschlachtete Tiere dürfen Muslime grundsätzlich essen, sie müssen jedoch nach islamischem Ritus geschlachtet werden. Fleisch aus einer jüdischen Metzgerei ist aus jüdischer Sicht koscher und aus muslimischer halal, denn die jüdische Art des Schlachtens – das Schächten – ist die gleiche wie die muslimische. Hierbei wird das unbetäubte Tier mit einem gezielten Schnitt getötet, indem gleichzeitig die Halsschlagader, die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt werden. Danach muss das Fleisch vollkommen ausbluten.

Das Schächten von unbetäubten Tieren ist in Deutschland und in der Schweiz nach dem Tierschutzgesetz verboten und so sorgt das rituelle Schlachten regelmässig zu grossen Diskussionen. MuslimInnen in der Schweiz importieren oft Halal-Fleisch aus Frankreich. 2005 sprach sich die Basler Muslim Kommission dafür aus, dass das Schächten nach vorheriger Betäubung des Tieres auch erlaubt sei und weniger streng gläubige MuslimInnen kaufen das Fleisch auch in einer gewöhnlichen Metzgerei. Strenggläubige hingegen essen nur Fleisch aus islamischer Schlachtung ohne Betäubung.

Alkohol

Auch Alkohol ist haram, gehört also zu den verbotenen Substanzen. Es gibt den Ausspruch, dass ein Tropfen Alkohol einen ganzen Ozean ungeniessbar macht. MuslimInnen dürfen weder Wein noch Bier oder sonstige Formen von Alkohol zu sich nehmen, auch keine Schokolade oder Pralinen, die mit Alkohol gefüllt sind.

Fasten

Eine der fünf Säulen des Islams ist «siyâm», das Fasten im Monat Ramadan, welches für alle gesunden MuslimInnen obligatorisch ist. Der Fastentag dauert jeweils vom Anbruch der Dämmerung bis zum Sonnenuntergang. Dabei wird nicht gegessen, getrunken und auch nicht geraucht. Auf Geschlechtsverkehr wird ebenfalls verzichtet. Kranke, Reisende, schwangere und menstruierende Frauen dürfen normal essen, sollten die versäumten Fastentage aber später nachholen. Nach Sonnenuntergang wird gemeinsam das Fasten gebrochen (Iftar) und
gegessen. Manche gehen dafür in eine Moschee, wo manchmal sogar jeden Abend eine andere Familie das Essen für alle mitbringt. Vor der Dämmerung und Fastenbeginn wird aufgestanden und nochmals gegessen.

Wann der Fastenmonat beginnt, richtet sich traditionellerweise nach dem Mond: Wenn nach dem abgelaufenen Monat Shabaan zum ersten Mal die Mondsichel gesehen wird, beginnt am nächsten Morgen Ramadan. In manchen Moscheen warten die Gläubigen auf eine Nachricht aus ihrer (östlichen) Heimat, in der ihnen mitgeteilt wird, dass der Mond gesichtet wurde. Heute richten sich viele aber auch nach dem astronomischen Kalender, nach dem der Ramadan auf die Minute genau für die nächsten Jahrzehnte bekannt ist. Es wird geschätzt, dass nur eine Minderheit von rund 20 % der in der Schweiz lebenden MuslimInnen einen ganzen Monat lang fastet.

Judentum

Kaschrut – die Ernährung nach den Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes

Ein Eckpfeiler des jüdischen Glaubens ist die koschere Ernährung. Trotz aller Bemühungen, die Vorschriften logisch zu erklären, gehören sie immer noch zu den sogenannten Hörigkeitsgesetzen, an deren Befolgen man orthodoxe und konservative Jüdinnen und Juden erkennt. Die Grundsätze der koscheren Ernährung sind in der Bibel zu finden, die Ausführungsbestimmungen entwickelten sich im Lauf der Jahre. Die Rabbiner führen eine Liste der erlaubten und verbotenen Artikel, die laufend aktualisiert wird. Einige Lebensmittel können in konventionellen Geschäften eingekauft werden.

Trennung von Milchigem und Fleischigem

Milchiges und Fleischiges darf nicht zusammen gegessen werden. Dies geht auf den Bibelvers zurück, der besagt, dass das Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter gekocht werden darf. Sogar das Geschirr für Milchiges und Fleischiges wird getrennt verwendet. In manchen jüdischen Haushalten gibt es das gesamte Geschirr doppelt, einmal für Fleischiges, einmal für Milchiges. Gemüse und Früchte werden als neutral («parve») betrachtet und somit dürfen sie zu Milchigem und zu Fleischigem gegessen werden.

Fleisch

Es gibt erlaubte und unerlaubte Tiere: Gemäss der Thora (5. Buch Moses 12:21) sind zum Verzehr durch Menschen nur Säugetiere, Geflügel und Fische erlaubt. Diese müssen, mit Ausnahme der Fische, gemäss den religionsgesetzlichen Vorschriften geschlachtet werden, damit sie koscher sind. Das heisst, sie müssen geschächtet werden. Hierbei werden dem unbetäubten Tier mit einem scharfen Messer und einem schnellen Schnitt die Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre durchgeschnitten. Dies wird von einem «Schochet» getan, der auch für die genaue Kontrolle des geschlachteten Tieres zuständig ist. Anschliessend ist es Arbeit des Metzgers, dafür zu sorgen, dass das Fleisch durch ein spezielles Verfahren garantiert ohne Blut ist. In der Schweiz und in Deutschland ist das Schächten verboten. Deshalb muss das Fleisch mit Sonderbewilligung importiert werden, geschlachtet wird in Frankreich.

Übrigens sind auch nicht alle Fische erlaubt. So gelten zum Beispiel Fische ohne Schuppen und Krustentiere nicht als koscher. Das heisst umgekehrt, nur Fische, die sowohl Schuppen wie Flossen besitzen, gelten als koscher.

Fasten

Das Judentum kennt verschiedene Tage, an denen gefastet wird. An Jom Kippur, dem wichtigsten jüdischen Feiertag, und an Tisha b'Aw wird jeweils vom Vorabend bis zum Anbruch der Dunkelheit am nächsten Tag weder gegessen noch getrunken. An Jom Kippur ist zudem auch nicht erlaubt, sich zu waschen oder zu baden. Daneben gibt es weitere «kleine Fasttage», an denen das Fastgebot von der Morgendämmerung bis zum Anbruch der Dunkelheit gilt. Zu diesen Tagen gehören Zom Gedalja, Assara Betewet, Ta'anit Esther oder der 17. Tamus. Es kann zusätzlich individuell gefastet werden, um für Vergehen Busse zu tun, und am Tag ihrer Hochzeit fasten Braut und Bräutigam.

Christentum

Keine Speisegesetze im Christentum

Im Gegensatz zum Islam und Judentum gibt es im Christentum keine Speisegesetze. Während das Alte Testament viele Speisegebote, insbesondere zum Fleischkonsum, enthält, werden diese Vorschriften – die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Speisen – im Neuen Testament weitgehend aufgehoben (Markus 7,18-19 und Römer 14,17).

Der Freitag ist jedoch bekannt als «Fischtag». Im Gedenken an Karfreitag (dem Tag der Kreuzigung von Jesus Christus) wurde jeweils am Freitag gefastet, beziehungsweise kein Fleisch gegessen. Dass noch heute viele Restaurants freitags Fisch servieren und christliche Familien an diesem Tag Fisch essen, hat hingegen vielmehr traditionelle als religiöse Gründe.

Fasten

Wie andere Religionen kennt auch das Christentum längere Buss- und Fastenzeiten. Jeweils 40 Tage vor Ostern (von Aschermittwoch bis Palmsonntag) sowie in der Adventszeit vor Weihnachten wird nach christlichem Glauben entweder gefastet oder zumindest enthaltsam gelebt. Ausgenommen davon sind die Sonntage. Während der Fastenzeit wird beispielsweise auf fetthaltige Lebensmittel, Süssigkeiten, Alkohol und Tabak oder gänzlich auf Nahrung verzichtet. Die römisch-katholische Kirche schreibt zwei strenge Fastentage vor, den Aschermittwoch und den Karfreitag, an denen nur eine fleischlose Mahlzeit gegessen wird.

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