Die Zahl der interreligiösen Partnerschaften ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Da sich nicht nur Elemente und Abläufe von Heirats- und Vermählungsritualen, sondern auch das Eheverständnis der verschiedenen Religionen unterscheidet, folgen an dieser Stelle Kürzesteinführungen zu einigen Aspekten von Partnerschaften zwischen christlichen und nicht-christlichen Personen. Die Beschreibungen beziehen sich auf den spezifischen Kontext und Ausprägungen religiöser Traditionen in der Schweiz.
In der Praxis sind interreligiöse Heiratsfeiern eher selten und sie werden meist auch aus der Sicht der jeweiligen Religionen nicht begrüsst. Mehrheitlich entscheidet sich das Paar deshalb für eine Trauung nach einer der beiden religiösen Traditionen, so bei Hochzeiten zwischen ChristInnen und muslimischen, hinduistischen oder buddhistischen Personen. In einer interreligiösen Partnerschaft mit einer jüdischen Person ist eine Hochzeit in der Synagoge ausgeschlossen. Sowohl in der reformierten als auch der römisch-katholischen Kirche ist es möglich, mit pastoralem Feingefühl in verschiedenen Graden nichtchristliche Elemente aufzunehmen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist in der Schweiz eine religiöse Zeremonie nur eine individuelle Beigabe, aber nach Gesetz ist sie nicht bindend. Paare, die in der Schweiz heiraten wollen, müssen deshalb vor der religiösen Zeremonie standesamtlich geheiratet haben.
Von christlicher Seite spricht grundsätzlich nichts gegen eine Heirat eines religionsverschiedenen Paares. Um in einer römisch-katholischen Kirche heiraten zu können, muss einer der beiden Ehegatten katholisch getauft und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Der andere kann einer anderen Konfession oder auch keiner Religion angehören, dann braucht es eine Dispens durch die Bistumsleitung. Weitere Voraussetzungen sind, dass keiner der beiden bereits einmal eine sakramentale Ehe geschlossen hat. Um in einer evangelisch-reformierten Kirche heiraten zu können, muss einer der beiden Ehegatten einer reformierten oder einer anderen evangelischen Kirche angehören. Auch eine Trauung eines nicht reformierten Paares ist möglich, wenn dieses beabsichtigt, die Ehe in einem christlichen Sinn zu führen. Einzelheiten sind jeweils mit der Pfarrperson der Gemeinde zu klären.
Kirchliche Trauungen unterscheiden sich je nach Konfession in ihren Elementen, aber auch in ihrem theologischen Verständnis. Der wesentlichste Unterschied zwischen der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche ist, dass im evangelischen Glauben die Trauung eine Eheeinsegnung, im katholischen Glauben ein Sakrament ist. Eine sakramentale Ehe ist grundsätzlich unauflöslich. Unter Umständen kann eine «natürliche Ehe» zwischen zwei Nicht-Christen von der katholischen Kirche als gültig, also sakramental, anerkannt werden.
Vor einer kirchlichen Trauung findet jeweils ein eingehendes seelsorgerliches Gespräch mit den beiden Brautleuten statt. TrauzeugInnen spielen in der katholischen Kirche im Traugottesdienst eine Rolle, bei dem sie durch ihre Anwesenheit die Trauung bezeugen und am Schluss das Traudokument unterschreiben. Bei einer evangelisch-reformierten Trauung können TrauzeugInnen und weitere Personen in einem partizipativen Sinne auch Rollen in der Feier übernehmen.
Der Ehebund wird meistens mit einer liturgischen Feier in der Kirche öffentlich bekundet. In der evangelisch-reformierten Kirche geschieht dies im Rahmen eines evangelischen Gottesdienstes, in der katholischen Kirche im Rahmen einer Messfeier oder einer Wort-Gottes-Feier. Wichtige Elemente sind dabei die Eröffnung mit dem Einzug des Paars in die Kirche, Gebete, Lesungen, Fürbitte und Segen. Die eigentliche Trauung bildet den zentralen Teil, in welchem sich die Brautleute das Trauversprechen geben bzw. den Vermählungsspruch oder das Ja-Wort sprechen und die Ringe tauschen. In der evangelisch-reformierten Kirche wird das Paar gesegnet, in der römisch-katholischen Kirche zusätzlich auch die Ringe. Im Falle einer römisch-katholischen Messe schliesst die Zeremonie mit der Eucharistiefeier, sowohl bei einem Wortgottesdienst als auch bei einem evangelisch-reformierten Gottesdienst endet die Feier mit dem Vaterunser/Unser-Vater-Gebet und einem Schlusssegen.
Danach findet oft ein gesellschaftliches Fest statt, bei dem gemeinsam gegessen und gefeiert wird. Je nach Grösse der Hochzeitsgesellschaft ist es auch möglich, dass nur ein Teil der Gäste dazu eingeladen wird.
In der Lehre der katholischen Kirche ist für das endgültige Zustandekommen einer sakramentalen Ehe neben dem Jawort auch der körperliche Vollzug, also Geschlechtsverkehr, erforderlich. Erst dann gilt sie als unauflöslich.
Ein Muslim darf eine Christin heiraten. Dabei muss er ein Vorbild sein und seiner Frau helfen, ihren Glauben zu leben, so muss er sie zum Beispiel auch mit dem Auto zur Kirche fahren. Gemeinsame Kinder werden muslimisch. Von islamischer Seite wird ein Übertritt der Frau sehr empfohlen. Wenn ein Muslim eine Christin heiratet, kann die Ehezeremonie wie oben beschrieben durchgeführt werden. Zusätzlich erklärt der Hodscha die Schwierigkeiten einer interreligiösen Ehe und die speziellen Pflichten des Mannes und der Rechte der Religionsausübung der Frau. Aus islamischer Sicht darf ein Christ keine Muslimin heiraten, ohne vorher selbst zum Islam überzutreten. Dies ist zwar sehr einfach, muss aber gut überlegt werden, da es nur einen Ein- aber keinen Austritt aus dem Islam gibt.
Grundsätzlich gilt eine Heirat lebenslänglich. Nach islamischem Recht ist zwar eine Scheidung möglich, aber sie gilt nur als allerletzte Möglichkeit, wenn das Zusammenleben wirklich nicht geht.
Vor der islamischen Zeremonie muss das Brautpaar standesamtlich geheiratet haben. Der Hodscha (oder Imam; Vorbeter) stellt das Eheformular (Türkisch: «Nikah Akdi», Albanisch: «Formular per kunore te marteses») zusammen mit allen Angaben der Braut, des Bräutigams und der zwei Trauzeugen, das heisst, zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen. Bei albanischen Trauungen sind zusätzlich beide Väter dabei, bei türkischen wird auch das sofortige Brautgeschenk, genannt «kleine Mehir», vermerkt (z.B. Geld, Goldschmuck, Immobilie).
Die Zeremonie findet meist in einer Privatwohnung oder in einer «Mescid» (Moschee, Gebetsraum) statt. Dabei klärt der Hodscha über die Rechte und Pflichten für die Familiengründung auf und fragt Braut und Bräutigam, ob sie einander heiraten wollen und kein Zwang vorliegt. Wenn die TrauzeugInnen die Aussagen bestätigen können, unterschreiben sie nach dem Brautpaar das Eheformular, bei albanischen Hochzeiten zusätzlich die beiden Väter. Auch der Hodscha gibt seine Unterschrift, nachdem er die Frau nach ihrem Einverständnis für die Mehir gefragt hat – diese Brautgabe erhält die Frau im Falle einer Scheidung oder beim Tod des Mannes. Am Schluss der Zeremonie spricht der Hodscha ein Dua: Ein Segensgebet für das Brautpaar, für ihre Gesundheit und ihre zukünftigen Kinder.
Anschliessend gibt es ein gemeinsames Essen oder einen Apéro. Meist sind nur die engsten Familienangehörigen beteiligt. Ein grosses gesellschaftliches Fest in einem gemieteten Saal findet dann oft später statt, dabei sind mehrere 100 bis manchmal über 1'000 Gäste geladen.
«Die ‘Ehe’ eines Juden mit einem Nichtjuden hat nach jüdischem Religionsgesetz keine bindende Kraft und ist religiös ungültig, auch wenn sie von hundert Rabbinern gesegnet wurde», schreibt der Rabbiner Chajim Halevy Donin, womit die strikte Ablehnung solcher Partnerschaften zum Ausdruck kommt. Diese hat ihre Begründung in der Bibel, so wurde schon im 5. Mose 7, 3-4 die Mischehe verboten, weil der israelitische Partner vom nichtisraelitischen zum Götzendienst verleitet werden könnte. Bei Esra (9, 1-2; 10, 10-11) und Nehemia (10, 31; 13, 23-25) wurde das Verbot verschärft und auch das spätere talmudische Eherecht spricht der Mischehe die Gültigkeit ab.
In der Praxis richten sich die Gefühle allerdings nicht immer nach Religionsgesetzen, deshalb gibt es viele jüdisch-christliche Mischehen. Nach vorsichtigen Schätzungen soll dies etwa ein Drittel der Eheschliessungen im deutschsprachigen Raum sein. Eine Hochzeitsfeier in einer Synagoge ist dabei aber ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit, um doch jüdisch rechtsgültig heiraten zu können, wäre ein Übertritt zum Judentum. Dies ist allerdings nicht einfach und wenn der Übertritt nur aus Heiratsgründen erfolgen soll, wird sich kaum ein Rabbiner finden, der ihn unterstützen wird. Wenn die Mutter jüdisch ist, gelten die Kinder nach jüdischem Recht als jüdisch, auch wenn die Ehe nicht als gültig betrachtet wird. Umgekehrt kann ein jüdischer Vater sein Judentum nicht an die Kinder weitergeben, wenn die Mutter nicht jüdisch ist – selbst wenn er ein praktizierender Jude ist und sich die ganze Familie an die Religionsgesetze hält. Wenn die Mutter zum Judentum übertritt, dann werden auch die Kinder als jüdisch anerkannt.
Die Hochzeit eines jüdischen Mannes mit einer jüdischen Frau gilt als der wichtigste Augenblick im jüdischen Leben – ein Leben ohne Partner ist kein vollständiges Leben. Die Tora sieht erst mit der Eheschliessung den Augenblick der Reifung als erreicht. Der Heirat voraus geht die Verlobung als Verpflichtung, sich zu gegebener Zeit zu heiraten. Dabei werden die «Bedingungen», wie das Datum und die Finanzierung der Hochzeit, der Unterhalt des jungen Paares und ihr Einverständnis schriftlich festgehalten und nachdem beide unterschrieben haben, wird ein Teller zerbrochen. «Und der Mann nahm die Frau» (1. Mose 23, 13): Nach dieser Bibelstelle «nimmt» sich auch heute noch der Mann die Frau, das heisst, er «bezahlt» für sie – heute meist durch das Schenken eines Goldrings. Da die Braut rituell rein sein muss, wird der Hochzeitstag nach ihrer Menstruation festgelegt. Dann wird der Ehevertrag (Ketubbá) aufgesetzt, in welchem die Rechte der Frau festgeschrieben werden. Unterschrieben wird er vom Bräutigam und zwei Zeugen.
Am Hochzeitstag fastet das Brautpaar und die Braut besucht das rituelle Bad (Mikwe). Ein Rabbiner leitet die Hochzeitszeremonie in der Synagoge. Die Feier findet unter der «Chuppa» (Traubaldachin) statt und ihre Elemente sind:
Am Schluss zieht sich das Paar in ein Zimmer zurück und isst die erste leichte Mahlzeit nach dem Fastentag. Erst nachdem die beiden eine Zeit lang allein waren, ist die Zeremonie beendet. Der Ablauf der Feier kann variieren.
Etwa 85 % der TamilInnen sind Hindus, 10 % ChristInnen und 5 % MuslimInnen. Die Minderheit der tamilischen Bevölkerung in Sri Lanka hat sich eng zusammengeschlossen und zwischen Hindus und christlichen Personen bestehen grundsätzlich keine Berührungsängste. Tamilische Hindus können ohne Probleme ChristInnen heiraten und in Sri Lanka geschieht dies öfter. Wenn beide tamilisch sind, gibt es auch keine grösseren kulturellen Unterschiede zu berücksichtigen und da ChristInnen ausserhalb der Kastenordnung stehen, muss zudem die Kastenzugehörigkeit nicht beachtet werden.
Traditionell wird die Ehe von den Eltern vermittelt. Dabei müssen einige Punkte stimmen, so zum Beispiel die Kaste und das Horoskop. Gerade in der Diaspora sind Kastenunterschiede heute nicht mehr so wichtig und es immer mehr kastenverschiedene Ehen. Auch das Horoskop ist bei Liebesehen nicht so bedeutend, weil die Zuneigung die astrologische Komponente überspielen kann. Standesamtliche Eheschliessungen sind in der Schweiz
zwar Voraussetzung für eine religiöse Trauung, gelten für Hindus jedoch nicht als Heirat. Paare, die nur den amtlichen Segen haben, leben gesellschaftlich gesehen in wilder Ehe.
Heiraten zwischen Hindus und ChristInnen sind praktisch ausschliesslich Liebesheiraten, denn vermittelt werden interreligiöse Partnerschaften kaum.
Der genaue Zeitpunkt der hinduistischen Ehezeremonie wird nach dem Horoskop bestimmt. Gewisse Tage oder Monate sind für das Heiraten ungünstig und so sind die möglichen Daten, vor allem wenn die Hochzeit am Wochenende stattfinden soll, eingeschränkt. Die Zeremonie findet meist in einem gemieteten Saal eines Restaurants oder eines Kirchgemeindehauses statt. Der Hindu-Tempel ist dafür meistens zu klein und verlangt zudem rituelle Reinheit. Als rituell unrein gelten: Alle, die Fleisch gegessen oder Alkohol getrunken haben, menstruierende Frauen, Ehepaare, deren Kind weniger als ein Monat alt sind, Trauernde für eine bestimmte Zeit. In einem neutralen Saal sind die Reinheitsvorschriften hingegen nicht so streng.
Das Brautpaar benötigt zwei Trauzeugen, vorzugsweise Eltern oder Geschwister. Zusätzlich sind während der Zeremonie je drei weitere Personen nötig. Die Gäste kommen in beliebiger Zahl. Die Zeremonie beginnt ohne Braut. Die erste Pudscha (Verehrungsritual) ist für den elefantenköpfigen Gott Ganescha mit der Bitte um gutes Gelingen der Hochzeitszeremonie. Die nächste Zeremonie ist für das Götterpaar Parvati und Schiva, wobei die Hochzeitskette Tali gesegnet wird. Der Brautführer führt die Braut zum Bräutigam. Er gibt ihr den Tali und einen speziellen Hochzeitssari, den sie anschliessend anzieht. Während das Paar im Manvarai, dem Hochzeitsbaldachin, sitzt, führt der Priester die lange dauernde Pudscha mit vielen Rezitationen durch, danach umschreitet es dreimal das Opferfeuer. Anschliessend verlässt das Brautpaar den Platz der Zeremonie und gibt sich gegenseitig zu essen, womit die eigentliche religiöse Zeremonie abgeschlossen ist. Die Gäste erhalten im Anschluss ein vegetarisches Hochzeitsessen.
Etwa 95 % der Thais sind buddhistisch, nur 5 % christlich oder muslimisch. Eine der christlichen Taufe vergleichbare Zeremonie gibt es im Buddhismus nicht. Jeder Mensch kann durch ein einfaches Ritual Buddhistin oder Buddhist werden und sei es auch nur für einen Tag. Bei jedem Ritual sprechen die Mönche die dreifache Formel der Zufluchtnahme: «Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha. Ich nehme meine Zuflucht zu Dhamma (Lehre). Ich nehme meine Zuflucht zu Sangha (Mönchsgemeinde).» Dadurch wird eine Person buddhistisch.
Thais die in der Schweiz eine christliche Person heiraten, gehen meist eine interreligiöse Partnerschaft ein. Wichtig zu beachten ist, dass der Buddhismus keinen Absolutheitsanspruch kennt. So kann auch ein Christ oder eine Christin gleichberechtigt an einer buddhistischen Zeremonie teilnehmen. Es ist auch ohne Weiteres möglich, Kindern die freie Wahl der Religionszugehörigkeit zu lassen oder sie zu taufen und trotzdem in den Tempel mitzunehmen.
Vor der eigentlichen Ehezeremonie schickt der Bräutigam einen Vermittler zu den Brauteltern, um den «Brautpreis» auszuhandeln. Dieser ist traditionell eine ansehnliche Summe, die der Bräutigam für die Erziehung und Ernährung der Braut zahlt – sie wird jedoch immer mehr zu einer symbolischen Gabe. Manchmal lassen sich die Brauteltern einen richtigen Brautpreis zahlen, der dann der Braut oder dem Paar als Geschenk gegeben wird. Erst wenn dies geregelt ist, findet die Verlobung statt und die Details für die Hochzeit werden festgelegt. Dazu gehört auch die wichtige Frage, wer die Hochzeit bezahlt. Oft sind dies die Brauteltern.
Am Hochzeitstag findet frühmorgens ein Umzug statt. Dabei werden viele, manchmal über 50, symbolische Gaben und Geschenke wie Bäume oder Blumen immer in doppelter Ausführung mitgeführt. Diese Gaben erhalten die beiden Elternpaare zu gleichen Teilen. Auch mitgetragen wird der Brautpreis. Die Hochzeit findet nicht im Tempel statt und erst wenn der erste, eher materielle Teil, vorüber ist, kommen die Mönche. Im Idealfall sind es neun, da diese Zahl eine Glückszahl ist.
Nun beginnt die eigentliche religiöse Zeremonie. Die Mönche rezitieren Texte und wünschen dem Paar Glück. Anschliessend wird den Mönchen reichhaltiges Essen offeriert. Da diese nach dem Mittag nichts mehr essen dürfen, muss das alles am Vormittag geschehen. Anschliessend essen alle Gäste und danach findet die Wasserzeremonie statt. Das Brautpaar sitzt dabei an einem Tisch und hält die Hände über ein Becken. Nun giessen zuerst die Eltern, dann die Familienangehörigen und die Gäste dem blumenbekränzten Brautpaar mit einer Muschelschale Wasser über die Hände und übergeben ihnen Briefumschläge mit Glückwünschen und oft auch einem Geldgeschenk. Am Abend findet dann ein weltliches Fest statt.
Obwohl die buddhistische Ehezeremonie in Thailand gesellschaftlich sehr wichtig ist, verzichten viele Paare aus finanziellen Gründen darauf: Im Buddhismus gibt es keine Kirchensteuern, aber Gebühren für Rituale. Dieses «Tambun» bei einer Hochzeit ist erheblich.